Elternrundschreiben Schuljahr 2018/19

Sulzbach-Rosenberg, 12.10.2018

Liebe Eltern,

auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen zum Schulbetrieb und die Sprechstunden der Lehrkräfte. Außerdem können Sie die Namen der Klassenelternsprecher entnehmen. Allen ausgeschiedenen Klassenelternsprecher/innen sowie Elternbeiratsmitgliedern möchten wir herzlich für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit danken.

Wir freuen uns auf ein lehrreiches, spannendes und positiv verlaufendes Schuljahr.

Mit herzlichen Grüßen, auch im Namen des Kollegiums,
Gunda Köstler, Rektorin und Claudia Hammer, Konrektorin


Veränderungen im Kollegium

Verabschiedet wurden am Ende des letzten Schuljahres:
Fr. Becher LAAin, Fr. Luschmann LAAin, Fr. Hampel-Sperlich und Fr. Arbeiter.

Wir danken allen für die wertvolle Arbeit an unserer Schule und wünschen für die berufliche Zukunft alles Gute. 

Neu im Kollegium begrüßen wir herzlich:
Fr. Mulas LAAin, Fr. Berschneider FLAin, Fr. Redel FöLAin

Zurück aus Elternzeit:
Fr. Jakuttis und Fr. Trautner

 

Klassenverteilung

 
Klasse Lehrkraft Sprechstunde Klassenelternsprecher 
1 a Fr. Hammer Mo., 10:35 – 11:20 Uhr Fr. Mayer
1 b Fr. Maul Do., 10:35 – 11:20 Uhr Fr. Piehler
1 c Fr. Purrer Mi., 10:35 – 11:20 Uhr Fr. Ehrenreich
1 d Fr. Kraska Di., 09:50 – 10:35 Uhr Hr. Morgenstern
2 a Fr. Przykopp-Majer Mi., 09:50 – 10:35 Uhr Fr. Pfadenhauer
2 b Fr. Högl Mi., 11:30 – 12:15 Uhr Fr. Kondrimann-Wulf
2 c Fr. Lindner Mi., 12:15 – 13:00 Uhr Fr. Langhans
2 d Fr. Gmehling Mo., 09:50 – 10:30 Uhr Fr. Ertel
3 a Fr. Müller Di., 11:30 – 12:15 Uhr Hr. Kallmeier
3 b Fr. Ringer Mo., 11.30 – 12:15 Uhr Fr. Hierl
3 c Fr. Weigl Mi., 09:50 – 10:35 Uhr Fr. Lörentz
3 d Fr. Kaulbach Mi., 08:00 – 08:45 Uhr Fr. Sperber
4 a Fr. Kunze Mo., 12:15 – 13:00 Uhr Hr. Stadlbauer
4 b Fr. Edenharter Mo., 12:15 – 13:00 Uhr Fr. Pauli
4 c Fr. Schön Fr., 11:30 – 12:15 Uhr Fr. Taubm.-Trösch
4 d Fr. Scharl Fr., 09:50 – 10:35 Uhr Fr. Brandl


Im Schuljahr 2018/19 werden in unseren 16 Klassen insgesamt 330 Schüler unterrichtet.

 

Lehrkräfte ohne Klassenführung

Lehrkraft Funktion Sprechstunde
Fr. Köstler Schulleiterin nach Vereinbarung
Fr. Trautner Lin Di., 12:15 – 13:00 Uhr
Fr. Jakuttis Lin Fr., 09:50 – 10:35 Uhr
Fr. Mulas LAA Mo., 11:30 – 12:15 Uhr
Fr. Guist-Werner FöLin nach Vereinbarung
Fr. Redel FöLAin nach Vereinbarung
Fr. Apfelbacher FOLEG 1. Mi. im Monat
09:50 – 10:35 Uhr
Fr. Hufnagel FOLEG nach Vereinbarung
Fr. Berschneider FLAin nach Vereinbarung
Hr. Hellauer Dekan nach Vereinbarung
Fr. Meier kath. Religion nach Vereinbarung
Fr. Metzl kath. Religion nach Vereinbarung
Fr. Lehnerer evang. Religion nach Vereinbarung
Fr. Kroner evang. Religion nach Vereinbarung

 

Schulberatung: Auskunft, Rat und Hilfe

  • bei Fragen zur Schullaufbahn
  • bei Fragen der beruflichen Orientierung
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • bei Verhaltensproblemen
  • bei schulischen Krisensituationen
  • zur besonderen Begabung

 

Name Funktion Kontaktadresse
Glombitza, Marius
Schulpsychologe

Schulamt Amberg-Sulzbach,
Tel. 09621 / 3 96 40
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Knoll, Angela
Klein, Karin

Mobiler sonder-
pädagogischer Dienst

Förderzentrum Sulzbach-Rosenberg
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Birgmann, Bärbel
Beratungslehrerin

Grundschule Raigering
Tel. 09621 / 9 60 99 11
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Staatliche Schulberatungs-
stelle Regensburg

Für alle Schularten Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz
Weinweg 2, 93049 Regensburg
Telefon 0941 / 2 20 36
Fax 0941 / 2 20 37
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.schulberatung.bayern.de/schul-beratung/oberpfalz

 

Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen sind ab 8.10 Uhr alle Eingänge des Schulhauses geschlossen. Bitte nehmen Sie über die Klingel- und Sprechanlage Kontakt mit dem Sekretariat auf. Wir öffnen den Besuchern dann die Türe. Bitte melden Sie sich immer zuerst im Sekretariat an. Der Haupteingang und Eingang zur Mittagsbetreuung wird von einer Kamera eingesehen.


Krankmeldung / Schulbefreiung

Wenn ein Kind aus Krankheitsgründen nicht zur Schule gehen kann, ist es die Pflicht der Eltern, umgehend die Schule zu verständigen. Bitte melden Sie Ihr Kind bereits am ersten Tag entweder telefonisch von 07.30 Uhr bis 08:00 Uhr (beim Aufsprechen einer Nachricht auf den Anrufbeantworter Name und Klasse des Kindes nennen) oder schriftlich krank (Vordruck auf Homepage Rubrik Eltern oder formlos per Email). Falls wir bis 08.15 Uhr keine Nachricht über das Fernbleiben Ihres Kindes haben, müssen wir aus Sicherheitsgründen (evtl. auch mit Hilfe der Polizei) nachforschen. Falls Ihr Kind länger als 2 Tage fehlen sollte, bitten wir ab dem 3. Tag um ein ärztliches Attest. Die Befreiung vom Sportunterricht über einen längeren Zeitraum (ab 1 Woche) kann nur über ein ärztliches Attest erfolgen.

Befreiung vom Unterricht und vom offenen Ganztag kann grundsätzlich nur die Schulleitung auf schriftlichen Antrag genehmigen (das Formular kann auf der Homepage Rubrik Eltern heruntergeladen werden). Als Gründe können Erholungsaufenthalte, Teilnahmen an sportlichen Veranstaltungen oder Lehrgängen und religiöse oder auch persönliche Gründe aufgeführt werden. Reise- oder Urlaubstermine können dagegen nicht anerkannt werden.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Arzttermine möglichst am Nachmittag wahrgenommen werden sollen. Bitte beachten: Unser Büro ist durch unsere Verwaltungsangestellte Frau Benz von 07:30 bis 12:00 Uhr besetzt.


Maßnahmen bei Läusebefall

In jeder Jahreszeit können Kopfläuse auftreten, besonders in den kalten Monaten. Bei Befall ist die Behandlung durch den Hausarzt notwendig und die Schulleitung umgehend zu verständigen. Laut Gesundheitsamt kann das betroffene Kind wieder in die Schule gehen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt oder auch nur eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten, dass eine Behandlung inklusive Wiederholdungsbehandlung korrekt durchgeführt wurde. Alle Klassen erhalten beim ersten Auftreten von Läusen einen Informationsbrief mit den zu beachtenden Hinweisen, der dann für das gesamte Schuljahr Gültigkeit hat. Bei weiterem Läusebefall ergeht an die Klassen eine Mitteilung über das Hausaufgabenheft - genannt „Läuse-Alarm“ -, so dass alle Eltern die Möglichkeit haben, angemessen zu reagieren.

 

Bringen und Abholen der Kinder

Eltern, deren Kinder nahe an der Schule wohnen oder eine Busfahrkarte haben, sollten ihre Kinder keinesfalls mit dem Auto zur Schule bringen. Die Verkehrssituation vor der Schule ist schon gefährlich genug! Bitte die Kinder zu Fuß auch nur bis zum Eingang bringen und nicht bis zum Klassenzimmer führen! Sollten Sie Gesprächsbedarf mit der Lehrkraft haben, nehmen Sie bitte Kontakt über das Hausaufgabenheft auf oder vereinbaren einen Termin.
Wenn Sie Ihr Kind nach Schulschluss persönlich abholen, so warten Sie bitte außerhalb des Schulgebäudes auf Ihr Kind. Bringen Sie bitte auch keine Tiere (Hunde!) mit ins Schulhaus.

Fordern Sie bitte Ihr Kind auf, auf dem kürzesten, aber auch sichersten Weg schnell nach Hause zu gehen. 
Bitte nach der Schule nicht mit zu Klassenkameraden nach Hause gehen/fahren, sondern immer erst nach Hause!

Schulbus: Besonders in den Wintermonaten kommt es bei den Schulbussen immer wieder zu Verzögerungen und Verspätungen. Straßensperrungen, winterliche Straßenverhältnisse, aber auch parkende Fahrzeuge von Eltern vor dem Schulhaus verhindern z.B. das Anfahren der Busse. Bitte beachten Sie die Verkehrsregelung vor dem Schulhaus und das absolute Halteverbot.
Sollte ein Schulbus nicht an ihrer Haltestelle erscheinen, so rufen Sie bitte unser Sekretariat an.


Schulunfall

Bei Schulunfällen jeglicher Art ist unbedingt die Schule zu verständigen. Beim Arztbesuch bitte „Schulunfall“ angeben. Alle Schüler sind bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), München, gegen Unfall (in der Schule oder auf dem Schulweg ab Verlassen der Haustüre) versichert. Bitte immer den Namen des erstbehandelnden Arztes angeben.
Falls Ihr Kind den Schulweg mit dem Roller zurücklegt, bitten wir Sie, die Gefahrenstellen des Weges zu thematisieren. Nach Rücksprache mit der zuständigen Verkehrspolizei geben wir den eindringlichen Hinweis weiter, dass es sich bei einem Roller um ein „Spielgerät“ handelt und dieser nicht die Anforderung „verkehrssicher“ erfüllt. Als Schule können wir Sie hier zusätzlich nur bitten, die Kinder nie ohne Helm fahren zu lassen! Dies gilt genauso für die Radfahrer. Offiziell erlaubt ist das Fahrradfahren auf der Straße ohne elterliche Begleitung erst mit Ablegen der Fahrradprüfung in der 4. Klasse. Eltern, die das Zurücklegen des Schulwegs bereits vorher den Kindern mit dem Rad erlauben, möchten wir an Ihre Sorgfaltspflicht erinnern. Für die Verkehrssicherheit des Rades sind Sie verantwortlich.

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