Neuwahl des Elternbeirates

Bitte nehmen Sie Ihr Vorschlags- und Wahlrecht wahr und kommen Sie zur Wahl.

Gemäß Bayrischer Grundschulordnung gilt seit 01.08.2016: ...Wichtig ist insbesondere, daß die Mitglieder des Elternbeirates wie in anderen Schularten von den Wahlberechtigten (den Eltern) nach § 14 Abs. 1 BaySchO gewählt werden.

Pro Kind hat eine Familie eine Stimme. Die Anzahl der Elternbeiratsmitglieder hängt von der Anzahl der Schüler ab, für unsere Schule sind es 12.